← Scrollen und entdecken

Wenn Sie Ihr Filmprojekt fördern lassen möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen und Unterlagen für eine Antragstellung. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, Tel.: +49 (0) 611 602 312.

 

Der Förderbereich Kinderfilm umfasst Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme im Kurz- oder Langfilmformat, die sich durch ihre Themen, ihre Haltung und ihre Gestaltung an Kinder bis zu 12 Jahren richten. Ob und wie viele Kinofilme die jeweiligen Filmemacher:innen vorher realisiert haben, ist nicht relevant.

Seit Anfang 2005 erfolgt die Förderung von Kinderfilmen in einem gemeinsamen Gremium mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Dabei werden die Treatmentförderung (Voraussetzung: Nachweis eines verfilmten Langfilm-Drehbuchs) sowie die Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung mit den Mitteln des Kuratoriums realisiert, die Produktionsförderung mit denen der BKM. 

Untertitelungsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung finden beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle.

Geförderte Kinderfilmprojekte werden dramaturgisch von Annette Friedmann betreut. Die Projektbetreuung wird als geldwerte Leistung vergeben und ist zentraler Bestandteil der Förderung.

Mittel für die Projektentwicklungsförderung werden im Förderbereich Kinderfilm als Darlehen gewährt, die zurückzuzahlen sind, wenn das Projekt realisiert wird (bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen). Die Treatment- und Drehbuchförderung erfolgen als Zuschuss. Das Kuratorium behält von allen zugesprochenen Fördersummen 2% Verwaltungskosten ein.

Die möglichen Fördersummen im Kinderfilm betragen:

  • bei Treatmentförderung: bis zu 8.000 €
  • bei Drehbuchförderung: bis zu 30.000 €
  • bei Projektentwicklungsförderung: bis zu 50.000 €
  • bei Produktionsförderung: bis zu 500.000 € (in besonderen Ausnahmefällen auch höher)
  • bei Produktionsförderung Kurzfilm: bis zu 30.000 €

 

Voraussetzungen des Förderprojekts:

  • besondere künstlerische Qualität
  • eine Auswertung im Kino ist zu erwarten
  • bei Antragstellung wurde mit der Realisierung noch nicht begonnen

Antragsberechtigt sind:

  • im Falle von Drehbuch- und Treatmentförderung: der/die Autor.in
  • im Falle von Projektentwicklungsförderung: der/die Produzent:in
  • im Falle von Produktionsförderung: der/die Produzent:in

Voraussetzungen für eine Antragstellung:

  • Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthaltsort oder Tätigkeitsmittelpunkt des/der Antragsteller:in und des/der Regisseur:in in Deutschland

 

Antragsablauf

Der Antrag (Antragsformular plus Anlagen) ist in drei Exemplaren einzureichen. Alle Unterlagen sind geheftet, ohne feste bzw. Spiralbindung und in deutscher Sprache beim

Bundesarchiv, Ref. FA 1 – Filmförderung, Finckensteinallee 63, 12205 Berlin

einzureichen, vorzugsweise auf dem Postweg oder via Kurier. Eine persönliche Abgabe oder Zustellung per Kurier ist nur Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr möglich. Die Antragsunterlagen müssen zum Einreichtermin vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs, nicht der Poststempel.

Bitte senden Sie zusätzlich für ALLE Förderbereiche sämtliche Unterlagen (als PDF, max. 25 MB) per E-Mail an die Geschäftsstelle mit dem Projekttitel sowie der Förderart als Betreff. Bitte trennen Sie das Drehbuch/Treatment von den restlichen Antragsunterlagen und schicken uns zwei PDF-Dateien:

  1. Antrag inkl. Anhängen mit dem Namen: [TITEL]_Antrag_[FÖRDERUNGSART].pdf
  2. Drehbuch/Treatment mit dem Namen: [TITEL]_Drehbuch_[FÖRDERUNGSART].pdf

Die elektronisch übersandten Unterlagen müssen mit dem Antrag, der beim Bundesarchiv eingereicht wurde, übereinstimmen; anderenfalls sind die Antragsunterlagen formal fehlerhaft. Besonders aufwändige Unterlagen (etwa Artwork in Farbe, Mood Boards etc.) können aus Kostengründen auch nur in elektronischer Form eingereicht werden. In den gedruckten Unterlagen ist dies deutlich erkennbar zu machen.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung und Förderung entnehmen Sie bitte unserer Richtlinie oder den HÄUFIG GESTELLTEN FRAGEN (FAQ) unten. Sollten Sie weitere Fragen zur Produktionsförderung Kinderfilm haben, finden Sie hier die Richtlinie der BKM.

Der nächste Einreichtermin im Bereich KINDERFILM ist der 13. Februar 2024.

 

Häufig gestellte
Fragen (FAQ)

Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?

Bitte lesen Sie zuerst in der Richtlinie nach, ob Ihr Filmprojekt sämtliche Bedingungen für eine Förderung erfüllt. Wenden Sie sich bei Fragen unter +49 (0) 611 602 312 an die Geschäftsstelle.

Bitte senden Sie das Antragsformular inkl. Anlagen in Papierform zum Einreichtermin an folgende Adressen:

im Talentfilmbereich ein Exemplar an:

Kuratorium junger deutscher Film
Schloss Biebrich (Ostflügel)
Rheingaustraße 140
65203 Wiesbaden

im Kinderfilmbereich drei Exemplare an:

BUNDESARCHIV
Ref. FA 1 - Filmförderung
Finkensteinallee 63
12205 Berlin

Außerdem schicken Sie bitte sowohl für den TALENTFILM- als auch für den KINDERFILM-Bereich eine E-Mail mit dem Projekttitel sowie der Förderart als Betreff an die Geschäftsstelle.

Bitte trennen Sie das Drehbuch/Treatment von den restlichen Antragsunterlagen und schicken uns zwei kopierbare PDF-Dateien (kein Scan! digital muss keine Unterschrift vorliegen; max. 25 MB):

  • Antrag inkl. Anhängen: [TITEL]_Antrag_[FÖRDERART].pdf
  • Treatment: [TITEL]_Treatment_[FÖRDERART].pdf
  • Referenz-Link mit ggf. Passwort

 

Ist für die Einhaltung des Einreichtermins der Poststempel entscheidend?

Nein, die Unterlagen müssen im Laufe des Einreichtermins beim Bundesarchiv (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr)  in Berlin (Kinderfilm) oder in der Geschäftsstelle des Kuratoriums in Wiesbaden (Talentfilm) eintreffen.

Wann erfahre ich, ob mein Filmprojekt gefördert wird?

Alle Antragsteller:innen werden  im Anschluss an die Jurysitzungen durch die Geschäftsstelle über die Entscheidungen der Auswahlausschüsse in Kenntnis gesetzt. Die jeweiligen Sitzungstermine können Sie dem obigen Informationskasten oder unseren Newslettern entnehmen.

Wie viele Einreichtermine gibt es im Jahr?

Jedes Jahr gibt es im Förderbereich Kinderfilm einen Einreichtermin im ersten Quartal und einen im dritten Quartal. Im Förderbereich Talentfilm gibt es ein bis zwei Termine jährlich.


Die Termine werden rechtzeitig auf unserer Webseite veröffentlicht.

Wie soll meine Filmografie aufgebaut sein?

Im Förderbereich Talentfilm ist es besonders wichtig, dass aus Ihrer vollständigen Filmografie (keine Auswahl) ersichtlich ist, welche Filme im Rahmen Ihrer Hochschulausbildung entstanden sind, in welcher Funktion Sie an einem Projekt mitgearbeitet haben, welche Projekte auf Festivals oder im Kino ausgewertet wurden oder ob Sie für ein Projekt Fördergelder oder Preisgelder erhalten haben.

Was passiert nach einem positiven Förderentscheid?

Nach Mitteilung der positiven Förderentscheidung (Inaussichtstellung) muss der/die Geförderte bei der Projektentwicklungs- und der Produktionsförderung innerhalb einer Frist von zwölf Monaten die Geschlossenheit der Gesamtfinanzierung der geförderten Maßnahme nachweisen. Dieser Nachweis ist Bedingung für den Abschluss des Fördervertrages. Die Frist kann in begründeten Ausnahmefällen, die der/die Geförderte darzulegen hat, einmal um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Nach Vorlage des Nachweises über die Geschlossenheit der Finanzierung übermittelt die Geschäftsstelle dem/der Geförderten den Entwurf eines Vertrages, mit dem die gewährte Zuwendung geregelt wird.

Bei der Drehbuchförderung und der Treatmentförderung (nur für den Kinderfilmbereich) ist der/die Geförderte dazu aufgefordert, sich zeitnah nach der Inaussichtstellung mit der jeweiligen Projektbetreuerin in Verbindung zu setzen. Spätestens sechs Monate nach Inaussichtstellung der Förderung muss mit den Projektarbeiten begonnen werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Vertrag mit dem Kuratorium geschlossen und die erste Förderrate ausgezahlt.

Ich kann bis zum Zeitpunkt des Einreichtermins noch nicht alle Dokumente bereitstellen. Was kann ich tun?

Sollten Dokumente zum Zeitpunkt der Antragstellung ausstehen oder sich Details zu Ihrem Projekt nach dem Einreichtermin ändern, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle.

Wie wird entschieden, ob ein Filmprojekt gefördert wird?

Über die Förderanträge, die die formalen Anforderungen erfüllen, entscheidet der jeweilige Auswahlausschuss.

Ist es möglich, ein bereits abgelehntes Projekt ein zweites Mal einzureichen?

Eine Zweiteinreichung (Aliud) ist nur im Förderbereich Produktionsförderung Langfilm (Spiel- und Dokumentarfilm) möglich. Hierzu müssen Sie dem Antrag eine ausführliche Begründung beilegen, in welcher Form sich Ihr Projekt in der Zwischenzeit verändert hat. Über Zweiteinreichungen entscheidet in Ausnahmefällen der Vorstand.

Nähere Informationen finden Sie in der Richtlinie unter Punkt "1.5.4 Erneute Antragstellung".

Was passiert nach Projektende?

Wir bitten Sie, uns nach Beendigung die vollständigen Projektinformationen zur Verfügung zu stellen. Senden Sie uns bitte unaufgefordert Informationen zu Festivalteilnahmen/Preisen/Auszeichnungen sowie Filmstills, ein Plakat und zwei DVDs zu.

Wenn Ihr Film vom Kuratorium gefördert wurde, ist darauf im Abspann und auf sämtlichen Veröffentlichungen zu dem Film unter Verwendung unseres Logos hinzuweisen. Dazu können Sie sich hier das Logo des Kuratoriums herunterladen.

Sollte das Projekt im Anschluss von einer Prüfgesellschaft oder Landesbank kontrolliert werden, benötigen wir eine Kopie des Berichts als Gesamtverwendungsnachweis. Wenn keine externe Prüfung stattfindet, brauchen wir eine vollständige Aufstellung sämtlicher Kosten inkl. Belegen.