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Wenn Sie Ihr Filmprojekt fördern lassen möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen und Unterlagen für eine Antragstellung. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle unter info@kjdf.org oder +49 (0)611 602 312.

 

Die nächste Einreichung für TALENTFILM Stoffentwicklung wird 2025 stattfinden, der Termin wird rechtzeitig hier bekanntgegeben.

 

 

Antragsberechtigt sind Autor:innen der Stoffe, Einzelpersonen und Teams/Kollektive. Es muss sich um das erste bis dritte Projekt der Antragstellenden in dieser Funktion handeln.

Gegenstand der Förderung sind alle Genres. 

Im Talentfilm fördert das Kuratorium folgende Projektstufen:

  • Stoffentwicklung (Einreichtermin 20.06.2024)
  • Projektentwicklung (voraussichtlich kein Einreichtermin in 2024)
  • Produktion (voraussichtlich kein Einreichtermin in 2024)

Untertitelungsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung finden beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle.

Geförderte Talentfilm-Projekte werden dramaturgisch und organisatorisch betreut. Die Projektbetreuung wird als geldwerte Leistung vergeben und ist zentraler Bestandteil der Förderung.

Die möglichen Fördersummen im Bereich Talentfilm betragen:

  • bei Stoffentwicklung: bis zu 25.000 €

Das Kuratorium behält von allen zugesprochenen Fördersummen 2% als Verwaltungskosten ein.